aktuelles Urteil des LG Potsdam in Sachen Schadensersatz

29.08.2017 12:20

Altanschließer in Brandenburg
aktuelles Urteil des Landgericht Potsdam in Sachen Altanschließer

 

Am 16.08.2017 ( 4 O 87/17) fällte die 4. Zivilkammer des Landgerichtes Potsdam ein Urteil zu einem möglichen Schadensersatz nach dem Staatshaftungsgesetz der DDR, in Sachen einer verfassungswidrigen Beitragserhebung für einen Trinkwasseranschluss.
Um es vorweg zu nehmen, die Klägerin unterlag dem Wasserverband.
Die Richter sahen als erwiesen an, entgegen den vorgehenden Urteilen aus Cottbus und Frankfurt/Oder, entgegen den Feststellungen des OVG Brandenburg, dass eine nicht erhobene Klage und später auch Verfassungsbeschwerden gegen einen Abgabenbescheid, in der Folge keinen Schadensersatzanspruch begründet.
Damit ist ein erstes Urteil ergangen, welches einen Schadensersatzanspruch gegen einen so genannten Altanschließer ablehnt.
Dazu sagt der Landesvorstand „Das WasserNetz Brandenburg“ Thomas Kaiser: „Es war eine Frage der Zeit, bis ein Gericht auch mal einen Klageantrag ablehnen wird. Für die Zweckverbände stand doch ohnehin fest, gegen die bisherigen Entscheidungen der Landgerichte Berufung einzulegen.“ Das verzögert die Herstellung von Rechtssicherheit und Abgabengerechtigkeit zwar weiterhin, wird aber nicht dazu führen, dass grundsätzlich an der Notwendigkeit einer umfassenden und alle Betroffenen erfassenden Lösung der Probleme gearbeitet wird. Es vertagt das Problem nur einmal mehr in die Zukunft. Denn die mögliche Berufung wird zeigen, wie weit das Urteil in Rechtskraft erwachsen wird.

Thomas Kaiser sagt dazu: „Bemerkenswert ist in der Argumentation der Richter aber in jedem Fall, dass bei der gesetzlichen Ausgangslage, die zur Veranlagung der Altanschließer und später zum Erfolg in Karlsruhe geführt hatte, von einem „legislativen Unrecht“ ausgehen. Das bedeutet, die Kammer nimmt an, dass das Kommunalabgabengesetz die Grundlage für die verfassungswidrige Beitragsbescheidung gelegt hat und damit der Landesgesetzgeber. Das streitet sowohl das Innenministerium als auch die Regierungskoalition bisher ab.“
Weiterhin gehen die Richter davon aus, dass auch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes es jedem Betroffenen zuzumuten gewesen ist, notfalls sein Recht bis zum Bundesverfassungsgericht durchzuklagen, bei ausreichenden Erfolgsaussichten. Das sehen zwar alle bisherigen Gerichtsentscheidungen und letztlich auch der Gutachter Prof. Brüning anders aber Richter sind in Ihren Entscheidungsfindungen nun mal unabhängig.  

Es muss erkannt werden, dass ein Schlusspunkt unter dieses Unrecht noch lange nicht erreicht ist. Das ist gerade für die Betroffenen ein unhaltbarer Zustand. Die Landesregierung muss endlich handeln und diese Possen beenden! Es wäre schön, wenn nach der Wahl auch alle Protagonisten noch die zotigen Werbesprüche kennen würden, wirbt doch aktuell die SPD mit dem Slogan: „Mehr Zeit für Gerechtigkeit“.

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