MAWV muss zahlen!

24.04.2018 12:57

MAWV muss zahlen!

Lange hat es gedauert, doch nun steht fest, auch der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverbande (MAWV) kann sich nicht vor den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom November 2015 verstecken. Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg (OVG) stellt mit Beschluss vom 17.04.2018 fest, dass der MAWV sehr wohl Bescheide aufzuheben hat und Altanschließern die zu Unrecht erhobenen Beiträge zu erstatten hat. (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2018 – OVG 9 N 89.16 – )
Das ist dann der Fall, wenn die Bescheide nicht bestandskräftig geworden sind, sich die Betroffenen unserem Rat angeschlossen haben und gegen die verfassungswidrige Beitragserhebung gekämpft und geklagt haben.

Der MAWV wehrte sich jahrelang gegen die Rückerstattung der Beiträge, teils mit sehr weit hergeholten „Argumenten“ von Verbandsgründungen und Verbandserweiterungen. Damit bewegte sich der Verband sehr bürgerfeindlich, was für zahlreiche und somit begründete Proteste sorgte. Einen gemeinsamen Dialog mit den Betroffenen hat es nicht gegeben.

Es bleibt abzuwarten, wie der nun vorliegende Beschluss umgesetzt werden wird. Nur der Gruppe der Widerspruchsführer die unrechten Beiträge zu erstatten wird in der Zukunft zu erneuten Ungleichbehandlungen führen. Helfen kann hier nur, wenn die unterschiedlichen Gruppen der Betroffenen alle samt gleichbehandelt werden und alle Bescheide der Altanschließer aufgehoben werden.

Wir bleiben, als Vertretung der Betroffenen der verfassungswidrigen Beitragserhebung, weiterhin für die Belange der Bürgerinnen und Bürger am Ball. Wir setzen uns weiterhin für eine Gleichbehandlung aller Betroffenen ein.
Der vorliegende Fall zeigt aber auch deutlich, dass es sich durchaus lohnen kann, für sein Recht zu kämpfen.

 

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung,

 

Thomas Kaiser
Landesvorsitzender
Das WasserNetz Brandenburg
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