Antrag abgelehnt?

Wie weiter in Sachen Aufhebung rechtswidriger Beitragsbescheide?

 

Seit Monaten versuchen die Betroffenen der grundgesetzwidrigen Beitragserhebung, insbesondere die so genannten Altanschließer, die grundgesetzwidrig begründeten Beitragsbescheide aufheben zu lassen.

Damit unternehmen die Betroffenen den Versuch, den Verbänden die Hand zu reichen.
Eine Hand zu reichen, um einen rechtswidrigen Verwaltungsakt zu bereinigen, auf einfachste Art und Weise.
Die Hand zu reichen für einen gemeinsamen Neuanfang, die Hand zu reichen in eine gemeinsame, belastbare und rechtskonforme Zukunft.

Es wurden zahlreiche Anträge zur Aufhebung der Beitragsbescheide gestellt.  Ohne damit zusätzliche Kosten geltend zu machen, größtenteils ohne berechtigte Zinsforderungen, ohne Geltendmachung der Kosten und Zinsen für die Kredite, die für die Beleichung der Bescheide notwendig waren.

Viele Menschen verbanden damit die Hoffnung auf die Beendigung und Lösung einer nunmehr gut 25 Jahre schwelenden Unsicherheit und Ungerechtigkeit.

Das dies alles auch für bestandskräftige Bescheid gilt, ist bei gesundem Menschenverstand nur all zu verständlich.

Doch weit gefehlt.
Flächenhaft erfolgt jetzt die Ablehnung der Aufhebungsanträge der Betroffenen.
Die Bestandskraft der grundgesetzwidrigen Beitragsbescheide wird über das Anliegen der Betroffenen gestellt.
Damit stellen sich die Verbände aber ein eigenes Armutszeugnis aus. Warum? Soll etwa der Betroffene „schlauer als der Beamte2 sein?
Die Betroffenen mussten doch darauf vertrauen können, dass das Handeln der Aufgabenträger rechtskonform ist, die Anwendung der Gesetze auch vereinbar mit dem Grundgesetz ist.
Anderenfalls müssen sich die Verbände vorwerfen lassen, dass diese fahrlässig gehandelt haben.
Angesichts der bis zum 17.12.2015 praktizierten Rechtsprechung im Land Brandenburg war doch ein Zug durch die Instanzen des Landes Brandenburg schier unmöglich und für die Betroffenen nicht Erfolgversprechend.

Und ich frage die Aufgabenträger, ist es wirklich Ihr Ernst, dass künftig jeder Betroffene eines Beitrags- und/oder Gebührenbescheides das komplette Widerspruchs- und Klageverfahren durchlaufen muss, in der Annahme dass eventuell die Anwendung einer Rechtsnorm nicht grundgesetzkonform gewesen ist?
Nein! Das kann nicht das Ansinnen vom so genannten Primärrechtschutz sein.
Im übrigen urteilte der Bundesgerichtshof schon 2006 ( BGH Urteil vom 19.01.2006 –III ZR 82/05-;), dass der Bürger nicht „schlauer als der Beamte“ sein muss.

Wenn es jetzt allein dem Betroffenen zugeschrieben wird, eben nicht schlauer als der Beamte gewesen zu sein, was die grundgesetzwidrige Anwendung einer Rechtsnorm angeht, darf sich in der Folge niemand beschweren, wenn der Glaube und die Rechtsstaatlichkeit und das rechtmäßige Handeln der öffentlichen Verwaltungen derartig erschüttert ist, dass künftig gegen absolut jeden Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden.

Das WasserNetz Brandenburg, als die Interessenvertretung der Beitragsbetroffenen wird den Mitgliedern jedes erdenkliche Rechtsmittel empfehlen, um doch noch zu verfassungkonformen Zuständen zu kommen.

Es wird weitere Informationsveranstaltungen geben. Musterschreiben zum Widerspruch gegen die Ablehnung der Aufhebungsanträge, einhergehend mit der Anmeldung der persönlichen Ansprüche gegen die Verbände, erarbeiten wir gerade.

Wir hoffen, dass wir nicht gezwungen werden, erneut den Weg bis zum höchsten deutschen Gericht zu gehen. Jedoch sind wir entschlossen, diesen zu gehen, wenn wir zur Durchsetzung der Rechte der Betroffenen dazu gezwungen werden.

Thomas Kaiser

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