Schadensersatz - Staatshaftung 17. Dezember! Wichtige Frist steht an!

 

 

Am 17. Dezember 2015 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht zwei Entscheidungen, in dem die rückwirkende Erhebung von Anschlussbeiträgen im Land Brandenburg für verfassungswidrig erklärt worden ist.

Bei vielen Betroffenen nährten diese Beschlüsse die Hoffnungen, dass damit ein nahezu 20 jähriger Rechtsstreit zum Ende gekommen ist.
Doch weit gefehlt.

Bisher sind kaum die verfassungswidrigen Bescheide aufgehoben, das zu Unrecht kassierte Geld ist nicht erstattet worden. In Mengen werden die Anträge der Betroffenen, zur Aufhebung der verfassungswidrigen Bescheide abgelehnt, mit dem Verweis darauf, dass die Verbände die Aufhebungen nicht finanzieren können.
Doch genau das ist eine Umkehr der Gründe, die in Karlsruhe dafür gesorgt haben, dass die Brandenburger Betroffenen gewonnen haben. Denn Karlsruhe stellt eindeutig fest, dass der Vertrauensschutz und die Rechtssicherheit des Einzelnen deutlich höher zu bewerten sind, als die fiskalischen Interessen der Verbände.
 

In Brandenburg haben die Betroffenen noch eine weitere, sehr wichtige Frist zu beachten.
Hier gilt nämlich noch das Staatshaftungsrecht der DDR. In Brandenburg und Thüringen ist dies Landesgesetz und soll den Bürger vor schuldhaften Schäden der Behörden bewahren.
Eventuell dem Bürger entstanden Schäden, aus dem handeln der Behörden, sind dem Bürger in Geld zu ersetzen.
So auch bei bestandskräftigen Beitragsbescheiden.
Doch dazu ist der Antrag des Betroffenen notwendig. Um die einjährige Frist für die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen zu wahren, ist es wichtig diese Ansprüche bis einschließlich 17.12.2016 angemeldet zu haben. Empfänger des Anmeldeantrages ist der Bescheid erlassene Verband.
Ob die Betroffenen Ihre Ansprüche nach der Anmeldung auch per Gericht durchsetzen werden, ob Klage erhoben werden wird, entscheidet sich im kommenden Jahr.

Als Anlage haben wir für Sie vorbereitet: (beide Anträge können und sollen parallel benutzt werden)

Muster (Formulierungshilfe) für den Widerspruch gegen die Ablehnung einer Rückerstattung bei bestandskräftigem Beitragsbescheid

Muster (Formulierungshilfe) für die Anmeldung von Schadensersatz

Kontakt

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Thomas Kaiser
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